Die Aufgaben des Seelsorgebereichsrat sind in §27 der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg abgebildet (https://pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de/service/satzung-und-wahlordnung/):
(1) Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den
Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen.
(2) Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.
(3) Der Seelsorgebereichsrat beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, die sich an den Grundvollzügen von Kirche – Liturgia, Martyria, Diakonia und Koinonia – orientieren.
(4) Der Seelsorgebereichsrat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam das Pastoralkonzept des Seelsorgebereichs und entwickelt dieses regelmäßig fort.